Holzbau WEKO

Zimmerei/Holzbau - Lehrbetrieb

 

Als Holzbau-Meistergewerbe (ehem. Zimmermeistergewerbe) sind wir stolz, unsere Erfahrung als Lehrbetrieb an unsere Lehrlinge (derzeit 1) weiterzugeben. 

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Die folgende Auszug stammt von https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/holzbau/Ausbildungen-im-Bereich-Holzbau.html (Stand: 21.08.2020)

Ausbildungen im Bereich Holzbau

Informationen zu den Lehrberufen und zur selbständigen Tätigkeit als Holzbau-Meister

Lehrberufe

Zimmerei

Dieser Lehrberuf beinhaltet alles, was die Zimmerei ausmacht. Endscheidest Du Dich für den dreijährigen Lehrberuf Zimmerei, beginnst Du eine duale Ausbildung, in der Fachwissen mit handwerklichem Geschick kombiniert wird.

Das Berufsbild der Zimmerer/Zimmerinnen beinhaltet: Anfertigen von Holzkonstruktionen und Holzbauten; Herstellen von Dachstühlen, Fußböden, Decken, Wandverkleidungen, Balkonen oder Terrassen; Produktion von Bauteilen für Fertigteilhäuser und deren Isolierung mit Wärme-, Schall oder Brandschutzplatten.

 

Selbständige Tätigkeit als Holzbau-Meister

Der Holzbau-Meister ist ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes des Holzbau-Meister (vormals Zimmermeister) zu finden.

Die Gestaltung der Prüfungsordnung für Handwerke und reglementierte Gewerbe ist seit der Novelle der Gewerbeordnung 2002 Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ.

Hier finden Sie eine Übersicht zu den Prüfungsordnungen für alle Handwerke und reglementierte Gewerbe.

 

Gütesiegel „Meisterbetrieb“ und Gütesiegel „staatlich geprüft“

Das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ gilt für alle Handwerke. Es darf aber nur von einem Gewerbebetrieb geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat.

 

Das Gütesiegel „staatlich geprüft“ gilt für jene reglementierten Gewerbe (keine Handwerke), für die eine Befähigungsprüfung vorgesehen ist. Es darf nur von einem Unternehmen geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die staatliche Befähigungsprüfung erfolgreich abgelegt hat.

 

Der Eintragungsfähige Meistertitel

Ab 21.8.2020 dürfen diese Personen, die eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, die Bezeichnung „Meisterin“ bzw. „Meister“ auch vor ihrem Namen führen.

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